Im Namen der Natur:
WELTWEIT ERSTE
VER­FASSUNGS­BESCHWERDE
FÜR BIODIVERSITÄT

Wir kämpfen gemeinsam für ein wirksames Gesetz 
zum Schutz von Natur und Leben.

Gemeinsam mit mehreren Einzelkläger*innen klagt der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) – für ein umfassendes und wirksames gesetzliches Schutzkonzept für die Biodiversität. Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen Bundestag und Bundesrat als Gesetzgebungsorgane. Es geht darum, das Ambitionsniveau beim gesetzlichen Schutz von Natur und Artenvielfalt deutlich zu steigern. Der Weg dahin erfordert viel Kraft. Neben Schriftwechseln vor dem BVerfG kann eine weitere Instanz zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) nötig werden.

Biodiversität ist keine “Luxusfrage“

Jede dritte untersuchte Tier-, Pflanzen- und Pilzart in Deutschland ist inzwischen gefährdet.

Dabei geht es längst nicht mehr nur um einzelne Arten wie den Luchs oder Wildbienen. Wenn Lebensräume zerstört oder zerschnitten werden, geraten ganze Ökosysteme aus dem Gleichgewicht – mit weitreichenden Folgen für unsere Ernährung, die Qualität unseres Wassers, fruchtbare Böden und letztlich auch unsere Gesundheit. Intakte Ökosysteme sichern lebenswichtige Leistungen wie die Bestäubung von Nutzpflanzen, die Neubildung von Böden oder funktionierende Süßwasserkreisläufe. Ihr Verlust bedroht damit nicht nur die biologische Vielfalt, sondern auch die natürlichen Lebensgrundlagen des Menschen.

Genau hier setzt die aktuelle Verfassungsbeschwerde an. Sie fordert nicht den Schutz einzelner Tier- oder Pflanzenarten, sondern einen wirksameren gesetzlichen Schutz der biologischen Vielfalt insgesamt. Deutschland soll seine natürlichen Lebensräume erhalten, zerstörte Ökosysteme wiederherstellen und den Schutz der Biodiversität gesetzlich so verankern, dass Arten und Lebensräume langfristig gesichert werden. Denn das Artensterben und die Zerstörung der Natur schreiten derzeit so schnell voran, dass sie eine ebenso große Bedrohung für unsere Zukunft darstellen wie die Klimakrise – beide Krisen sind untrennbar miteinander verbunden.

Werde Sie aktiver Partner für den Naturschutz und unterstützen Sie die Verfassungsbeschwerde!

Hintergrund & Infos

Erfahren Sie mehr über die Verfassungsbeschwerde:

Worum geht es bei der Klage?

Die biologische Vielfalt in Deutschland befindet sich in einem alarmierenden Zustand. Zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Lebensraumarten sind bedroht oder bereits verschwunden. Trotzdem fehlt es an verbindlichen gesetzlichen Regelungen, die den Rückgang der Biodiversität wirksam stoppen. Schutzgebiete sind häufig unzureichend ausgestattet, ökologische Mindeststandards in der Landwirtschaft werden nicht durchgesetzt, und selbst bestehende Ziele zur Biodiversitätsstrategie werden regelmäßig verfehlt.
 
Das Grundgesetz verpflichtet den Staat, die natürlichen 
Lebensgrundlagen auch in Verantwortung für künftige Generationen 
zu schützen. Doch genau dieser Schutzauftrag wird vernachlässigt. 
Die Klage richtet sich daher direkt gegen die Bundesregierung 
und fordert: Ein wirksames, einklagbares Biodiversitätsgesetz.

Die Verfassungsbeschwerde wurde am 23. Oktober 2024 vom BUND-Bundesverband, mehreren BUND-Landesverbänden sowie mehreren Einzelkläger*innen eingereicht. Zu den Kläger*innen gehören das BUND-Vorstandsmitglied Dr. Myriam Rapior, der Schauspieler Hannes Jaenicke, der Naturschützer Christof Martin, die Studentin Henriette Schwabe sowie die langjährige BUND-Aktivistin Jutta Wieding.

Juristisch vertreten wird die Verfassungsbeschwerde von der Kanzlei Baumann Rechtsanwälte, insbesondere durch Dr. Franziska Heß, sowie von Prof. Dr. Dr. Felix Ekardt von der Forschungsstelle Nachhaltigkeit und Klimapolitik (beide Leipzig). Dort entstand bereits 2023 ein umfangreicher internationaler Fachaufsatz, der die wissenschaftliche Grundlage für die Klage bildet.

Protect the Planet unterstützt die Verfassungsbeschwerde des BUND und der Einzelkläger*innen sowohl fachlich als auch finanziell. Ermöglicht wird dies gemeinsam mit der Pelorus Jack Foundation sowie durch eine bedeutende Einzelspende von Christof Martin.

Ein verfassungskonformes Schutzkonzept für die Biodiversität muss:

  • Den Verlust der biologischen Vielfalt schnell stoppen und verbindliche Maßnahmen zu ihrer Wiederherstellung festlegen – mit konkreten Fristen, ähnlich wie im Klimaschutzgesetz.
  • Die Hauptursachen des Biodiversitätsverlusts wirksam angehen – insbesondere die Intensivtierhaltung und den Einsatz von Pestiziden.
  • Einen überprüfbaren Maßnahmenpfad enthalten, der Fortschritte transparent und messbar macht.
  • Ein unabhängiges Monitoring sicherstellen, das die Umsetzung kontrolliert und bei Zielverfehlungen verbindliche Nachbesserungen vorsieht.

23. Oktober 2024
Einreichung der Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht.

11. November 2025
Einreichung eines ergänzenden Schriftsatzes zur weiteren Begründung der Beschwerde.

11. Juni 2026
Einreichung eines zweiten Ergänzungsschriftsatzes mit neuen Tatsachen und aktuellen Entwicklungen, darunter die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt 2030 (NBS 2030), ein Länderbericht des Vereinigten Königreichssowie Erkenntnisse zur Umsetzungspraxis der Bundesländer.

Biodiversität ist kein „Nice to have“, sondern unsere Lebensgrundlage. Intakte Ökosysteme sichern fruchtbare Böden, sauberes Wasser, funktionierende Bestäubung und ein stabiles Klima. Der Verlust biologischer Vielfalt und die Klimakrise verstärken sich gegenseitig – deshalb müssen sie gemeinsam angegangen werden. 

Deutschland ist durch das Grundgesetz verpflichtet, die natürlichen Lebensgrundlagen auch für künftige Generationen zu schützen. Doch die bisherigen Maßnahmen der Bundesregierung reichen nicht aus: Viele Regelungen bleiben unverbindlich, konkrete Ziele und wirksame Maßnahmen fehlen. Gleichzeitig droht bestehendes Naturschutzrecht geschwächt statt gestärkt zu werden. 

Naturschutz ist Menschenschutz. Wer das Artensterben ignoriert, gefährdet unsere eigene Zukunft. Deshalb unterstützt Protect the Planet diese Verfassungsbeschwerde des BUND Naturschutz und der Einzelkläger*innen – für unser Leben, für die Natur und für eine gerechte, zukunftsfähige Umweltpolitik. 

Warum brauchen wir eine bessere Bio­diversitäts­gesetz­gebung?

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Mehr Informationen

Der Verlust der biologischen Vielfalt nimmt immer dramatischere Ausmaße an. Wenn wir die Biodiversität erhalten wollen, brauchen wir verbindliche gesetzliche Regelungen.

Die EU-Wiederherstellungsverordnung – das wichtigste, wenn auch noch zu vage formulierte und mit zahlreichen Ausnahmen versehene EU-Instrument zum Schutz der Natur – wird derzeit von einer breiten Mehrheit der Bundesländer politisch demontiert. Brandenburg hat sie vorläufig außer Vollzug gesetzt, Bayern fordert ihre Abschaffung und Sachsen plant Umsetzungsmaßnahmen, die bis 2030 lediglich 3 Prozent der geschädigten FFH-Lebensraumflächen verbessern würden.

Gleichzeitig stuft die Bundesregierung den Biodiversitätsverlust in ihrer Nationalen Sicherheitsstrategie 2023 selbst als „fundamentale Bedrohung – insbesondere für die kommenden Generationen“ ein. Zwischen dieser Einschätzung und der tatsächlichen Gesetzgebung klafft jedoch eine erhebliche Lücke. Genau hier setzt die Verfassungsbeschwerde an.

Die Unterstützer der Klage

Die Verfassungsbeschwerde wird neben der Großspende von Christof Martin unterstützt von der 
Pelorus Jack Foundation und von Protect the Planet.

Kontakt

Bei Fragen und weiteren Anliegen, melden Sie sich bitte unter: